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Großbritannien News! Baurechtsnovelle sichert den Ferienstandort Deutschland

Geschrieben am Freitag, dem 07. April 2017 von Grossbritannien-News.de


Großbritannien Infos
PR-Gateway: NOVASOL begrüßt Planungssicherheit

NOVASOL begrüßt die grundsätzliche Legalisierung von Ferienhäusern durch die jüngste Baurechtsnovelle: Endlich herrscht Rechtssicherheit für Urlauber, Ferienhausbesitzer und die Zukunft ganzer Ferienregionen.

Hamburg, April 2017 - NOVASOL begrüßt die aktuelle Baurechtsnovelle als wichtige Weichenstellung für die Entwicklung von sozial verträglichem Tourismus in Deutschland. In Zeiten, da immer mehr Deutsche Urlaub im eigenen Land machen und gerade Familien in wachsender Zahl Ferienhäuser buchen, schafft die jüngst verabschiedete Baurechtsnovelle endlich Rechtssicherheit bei der Frage, ob in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Das vor wenigen Tagen vom Bundesrat gebilligte Gesetz stellt nun klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. "Damit rettet die jüngste Baurechtsnovelle den Ferienstandort Deutschland", betont NOVASOL-Chef Bernd Muckenschnabel: "Mit Erleichterung und Genugtuung begrüßen wir die neue Rechtslage; sowohl Urlauber als auch Ferienhausbesitzer und ganze Ferienregionen werden von der nun entkrampften Situation profitieren."

Wer bezahlbaren und nachhaltigen Urlaub im eigenen Land fördern will, darf die Regeneration der Bürger nicht durch Restriktionen erschweren. Familienfreundlichkeit und ökologisch sinnvolle kurze Wege in die Ferien sind wertvolle Güter, die von der nun in Kraft getretenen Gesetzesnovelle geschützt werden. "Diese Entscheidung war auch dringend nötig", argumentiert Muckenschnabel. "Denn das bislang gültige Baurecht stellte ein erhebliches Risiko für Ferienhäuser in der gesamten Bundesrepublik dar: Mitunter kam es zu absurden Situationen, als sich ganze Regionen, die vom Tourismus leben, der Gefahr eines Verbots von Ferienhäusern ausgesetzt sahen."

Zukunftsweisende Planung war so weder für Kommunen und Investoren noch für private Urlauber möglich. Vorteile hat das neue Gesetz gerade auch für Gemeinden, die nun zusätzliche und klar definierte Steuerungsmöglichkeiten erhalten: Sie können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen - oder ob sie gezielt Tourismus ansiedeln und so in Arbeitsplätze und nachhaltiges Einkommen für ihre Bürger investieren wollen, ohne auf Massentourismus setzen zu müssen.

Deutschland mit seinen touristisch reizvollen Küsten und Ferienlandschaften eignet sich wie kaum ein anderes Land für selbstbestimmten Individualurlaub in modern ausgestatteten Ferienhäusern - eine Reiseform, die besonders für Familien attraktiv ist. Diese Feriendomizile aus Wohngebieten zu verbannen und in entlegene Gewerbegebiete abzuschieben, widerspricht den Interessen vieler Regionen. Mit der Entscheidung des Bundesrats gewinnen sie nun die Chance, den Tourismus und die örtliche Wirtschaft sozialverträglich und verbraucherorientiert weiterzuentwickeln.

Schließlich bedeutet die Baurechtsnovelle auch Rückenwind für Ferienhausbesitzer und -vermittler: Die neue Rechtssicherheit ermöglicht es, weitere Feriengebiete gerade auch in strukturschwachen Gebieten zu erschließen und den Bedürfnissen der Verbraucher entsprechend zu gestalten. NOVASOL hat jahrzehntelang in ganz Europa und zuletzt auch vielfach an den deutschen Küsten Erfahrungen in der Entwicklung erfolgreicher Ferienhaus-Projekte gesammelt. "Schon bei der Planung und erst recht im Betrieb von Ferienhäusern legen wir großen Wert auf ein harmonisches Miteinander von Einwohnern und Feriengästen", so Muckenschnabel. Dafür stehen beispielhaft die Ferienhausprojekte in Dagebüll und Friedrichskoog an der Nordsee, in Prora und auf Poel an der Ostsee oder in St. Andreasberg am Harz, wo eine längst vergangene Tourismusregion wieder zu neuem Leben erwacht ist.
NOVASOL A/S und dansommer a/s gehören zur NOVASOL-Gruppe, die ihren Hauptsitz in Virum/Dänemark hat. Mit mehr als 40.000 privaten Urlaubsdomizilen in 29 europäischen Ländern ist die NOVASOL-Gruppe Europas größter Anbieter von Ferienhäusern und -apartments. Das Unternehmen beschäftigt über 1.500 Mitarbeiter und hat Niederlassungen in 15 europäischen Ländern sowie darüber hinaus 60 Büros europaweit. Die Zentrale der deutschen Niederlassung befindet sich in Hamburg, eine Außenstelle in Berlin. 2015 nutzten fast 2 Millionen Urlauber in Europa die Domizile der NOVASOL-Gruppe. Das Unternehmen gehört zu Wyndham Worldwide. Das Portfolio von NOVASOL und dansommer umfasst Ferienhäuser, Apartments und Stadtwohnungen in Dänemark, Schweden, Norwegen, Island, Finnland, Deutschland, Holland, Belgien, Luxemburg, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Bulgarien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Großbritannien, Irland, Kroatien, Slowenien, Montenegro, Albanien, Griechenland, der Türkei und Zypern.
NOVASOL
Ursula Oldenburg
Gotenstrasse 11
20097 Hamburg
030 28096100

www.novasol.de

Pressekontakt:
Oldenburg Kommunikation
Ursula Oldenburg
Neue Schönhauser Str. 6
10178 Berlin
info@oldenburg-kommunikation.de
030 28 09 6100
http://www.oldenburg-kommunikation.de

(Weitere interessante Ostsee News & Ostsee Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


NOVASOL begrüßt Planungssicherheit

NOVASOL begrüßt die grundsätzliche Legalisierung von Ferienhäusern durch die jüngste Baurechtsnovelle: Endlich herrscht Rechtssicherheit für Urlauber, Ferienhausbesitzer und die Zukunft ganzer Ferienregionen.

Hamburg, April 2017 - NOVASOL begrüßt die aktuelle Baurechtsnovelle als wichtige Weichenstellung für die Entwicklung von sozial verträglichem Tourismus in Deutschland. In Zeiten, da immer mehr Deutsche Urlaub im eigenen Land machen und gerade Familien in wachsender Zahl Ferienhäuser buchen, schafft die jüngst verabschiedete Baurechtsnovelle endlich Rechtssicherheit bei der Frage, ob in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Das vor wenigen Tagen vom Bundesrat gebilligte Gesetz stellt nun klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. "Damit rettet die jüngste Baurechtsnovelle den Ferienstandort Deutschland", betont NOVASOL-Chef Bernd Muckenschnabel: "Mit Erleichterung und Genugtuung begrüßen wir die neue Rechtslage; sowohl Urlauber als auch Ferienhausbesitzer und ganze Ferienregionen werden von der nun entkrampften Situation profitieren."

Wer bezahlbaren und nachhaltigen Urlaub im eigenen Land fördern will, darf die Regeneration der Bürger nicht durch Restriktionen erschweren. Familienfreundlichkeit und ökologisch sinnvolle kurze Wege in die Ferien sind wertvolle Güter, die von der nun in Kraft getretenen Gesetzesnovelle geschützt werden. "Diese Entscheidung war auch dringend nötig", argumentiert Muckenschnabel. "Denn das bislang gültige Baurecht stellte ein erhebliches Risiko für Ferienhäuser in der gesamten Bundesrepublik dar: Mitunter kam es zu absurden Situationen, als sich ganze Regionen, die vom Tourismus leben, der Gefahr eines Verbots von Ferienhäusern ausgesetzt sahen."

Zukunftsweisende Planung war so weder für Kommunen und Investoren noch für private Urlauber möglich. Vorteile hat das neue Gesetz gerade auch für Gemeinden, die nun zusätzliche und klar definierte Steuerungsmöglichkeiten erhalten: Sie können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen - oder ob sie gezielt Tourismus ansiedeln und so in Arbeitsplätze und nachhaltiges Einkommen für ihre Bürger investieren wollen, ohne auf Massentourismus setzen zu müssen.

Deutschland mit seinen touristisch reizvollen Küsten und Ferienlandschaften eignet sich wie kaum ein anderes Land für selbstbestimmten Individualurlaub in modern ausgestatteten Ferienhäusern - eine Reiseform, die besonders für Familien attraktiv ist. Diese Feriendomizile aus Wohngebieten zu verbannen und in entlegene Gewerbegebiete abzuschieben, widerspricht den Interessen vieler Regionen. Mit der Entscheidung des Bundesrats gewinnen sie nun die Chance, den Tourismus und die örtliche Wirtschaft sozialverträglich und verbraucherorientiert weiterzuentwickeln.

Schließlich bedeutet die Baurechtsnovelle auch Rückenwind für Ferienhausbesitzer und -vermittler: Die neue Rechtssicherheit ermöglicht es, weitere Feriengebiete gerade auch in strukturschwachen Gebieten zu erschließen und den Bedürfnissen der Verbraucher entsprechend zu gestalten. NOVASOL hat jahrzehntelang in ganz Europa und zuletzt auch vielfach an den deutschen Küsten Erfahrungen in der Entwicklung erfolgreicher Ferienhaus-Projekte gesammelt. "Schon bei der Planung und erst recht im Betrieb von Ferienhäusern legen wir großen Wert auf ein harmonisches Miteinander von Einwohnern und Feriengästen", so Muckenschnabel. Dafür stehen beispielhaft die Ferienhausprojekte in Dagebüll und Friedrichskoog an der Nordsee, in Prora und auf Poel an der Ostsee oder in St. Andreasberg am Harz, wo eine längst vergangene Tourismusregion wieder zu neuem Leben erwacht ist.
NOVASOL A/S und dansommer a/s gehören zur NOVASOL-Gruppe, die ihren Hauptsitz in Virum/Dänemark hat. Mit mehr als 40.000 privaten Urlaubsdomizilen in 29 europäischen Ländern ist die NOVASOL-Gruppe Europas größter Anbieter von Ferienhäusern und -apartments. Das Unternehmen beschäftigt über 1.500 Mitarbeiter und hat Niederlassungen in 15 europäischen Ländern sowie darüber hinaus 60 Büros europaweit. Die Zentrale der deutschen Niederlassung befindet sich in Hamburg, eine Außenstelle in Berlin. 2015 nutzten fast 2 Millionen Urlauber in Europa die Domizile der NOVASOL-Gruppe. Das Unternehmen gehört zu Wyndham Worldwide. Das Portfolio von NOVASOL und dansommer umfasst Ferienhäuser, Apartments und Stadtwohnungen in Dänemark, Schweden, Norwegen, Island, Finnland, Deutschland, Holland, Belgien, Luxemburg, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Bulgarien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Großbritannien, Irland, Kroatien, Slowenien, Montenegro, Albanien, Griechenland, der Türkei und Zypern.
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