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Großbritannien News! Ryanair steht am Mittwoch vor einem Streik - Passagiere müssen entschädigt werden

Geschrieben am Dienstag, dem 11. September 2018 von Grossbritannien-News.de


Großbritannien Infos
PR-Gateway: Nach einem turbulenten August steht Ryanair ein ähnlich aufreibender September bevor. Die deutsche Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat am Mittwoch einen 24-stündigen Streik angekündigt. Davon betroffen sind alle Ryanair Flüge aus Deutsch

Der Streik dauert von Mittwoch 03:01 Uhr bis Donnerstag 2:59 Uhr deutscher Zeit. Diese Maßnahme wird ergriffen, da laut VC bei den Verhandlungen mit Ryanair bisher keine Fortschritte erzielt wurden. Außerdem fügt die Gewerkschaft hinzu, dass die Vereinbarungen, die mit den italienischen und irischen Ryanair-Piloten getroffen wurden, den deutschen Mitarbeitern nicht helfen, da zentrale Fragen der Arbeitsbedingungen und Bezahlung nicht berücksichtigt seien.

"Da wir bereits lokale Verträge und eine bessere Bezahlung angeboten haben, gibt es keine Rechtfertigung für weitere Störungen und daher fordern wir unsere deutschen Piloten auf, an diesem Mittwoch zu arbeiten", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme von Ryanair.

"Bei dem von Ryanair angeschlagenen Ton ist es kein Wunder, dass inzwischen sieben weitere Gewerkschaften, die Kabinenbesatzungen aus fünf Ländern vertreten, im September mit weiteren Streiks drohen", so Marius Stonkus, CEO des Flugentschädigungs-Spezialisten Skycop.

Eine zentrale Frage ist natürlich, ob Passagiere eine Entschädigung erhalten, wenn ihr Flug im Rahmen dieses Streiks gecancelt wird. In der Regel gilt gemäß der EU-Verordnung 261/2004, dass ein Flug, der später als 14 Tage vor dem Abreisedatum annulliert wurde, entschädigt werden muss. Fluggesellschaften machen hier jedoch gerne geltend, dass sie gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung nicht zahlen müssen, wenn die Störung aufgrund außergewöhnlicher Umstände erfolgt, die auch bei Ergreifen aller erdenklichen Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Dazu gehören unter anderem auch Streiks.

Die Rechtsexperten von Skycop weisen darauf hin, dass der europäische Gerichtshof im April im Fall TUIfly sogar "wilde Streiks" der Mitarbeiter von Fluggesellschaften - im Gegensatz zu etwa Fluglotsen - für nicht "außerhalb der Kontrolle einer Fluggesellschaft" erklärte.

"Bei Ryanair scheint die Situation noch einfacher zu sein: Erstens handelt es sich hier nicht um spontane Streiks sondern um angekündigte Aktionen, zweitens dreht sich der Streit um die Bezahlung, was einer der häufigsten Fälle von Streitigkeiten mit Gewerkschaftsvertretern ist. Die Staatliche Agentur für Flugsicherheit in Spanien, die britische Zivilluftfahrtbehörde und andere Institutionen sind sich einig in der Bewertung, dass solche Streiks nicht als außergewöhnlich zu betrachten sind. Wenn Sie also ein Ryanair-Fluggast sind, der aufgrund von Flugverspätungen oder Ausfällen im Zusammenhang mit Streiks der Mitarbeiter der Airline gestrandet ist, sollten Sie auf jeden Fall eine Anfrage auf Entschädigung bei Skycop einreichen", so Skycop CEO Stonkus.
Das Unternehmen Skycop steht für Flugpassagiere und ihr Recht auf Entschädigungszahlungen bei Flugausfällen nach EU-Recht ein.

Skycop berechnet nur bei erfolgreicher Entschädigungszahlung eine Provision. Skycop bearbeitet momentan europäische Entschädigungsansprüche in Höhe von drei Millionen Euro. Über die globale Onlineplattform www.skycop.com können Entschädigungsansprüche für ausgefallene, verspätete oder überbuchte Flüge unkompliziert von Passagieren auf der ganzen Welt angemeldet werden.

Skycop und sein Team aus Experten mit über 10 Jahren Erfahrung in den Branchen Luftfahrt, Recht und Kreditmanagement hat sich zum Ziel gesetzt, für Gerechtigkeit zwischen Airline und Fluggast zu sorgen und denjenigen zu helfen, die dabei ihrer persönlichen Rechte beraubt wurden.

Fordern Sie jetzt, was Ihnen zusteht: www.skycop.com
SKYCOP
Marius Stonkus
Smolensko g. 10A
01118 Vilnius
0

https://www.skycop.com

Pressekontakt:
WORDUP Public Relations
Achim von Michel
Martiusstraße 1
80802 München
info@wordup.de
089 2 878 878 0
http://www.wordup.de

(Weitere interessante Fluglinien News, Infos & Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Nach einem turbulenten August steht Ryanair ein ähnlich aufreibender September bevor. Die deutsche Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat am Mittwoch einen 24-stündigen Streik angekündigt. Davon betroffen sind alle Ryanair Flüge aus Deutsch

Der Streik dauert von Mittwoch 03:01 Uhr bis Donnerstag 2:59 Uhr deutscher Zeit. Diese Maßnahme wird ergriffen, da laut VC bei den Verhandlungen mit Ryanair bisher keine Fortschritte erzielt wurden. Außerdem fügt die Gewerkschaft hinzu, dass die Vereinbarungen, die mit den italienischen und irischen Ryanair-Piloten getroffen wurden, den deutschen Mitarbeitern nicht helfen, da zentrale Fragen der Arbeitsbedingungen und Bezahlung nicht berücksichtigt seien.

"Da wir bereits lokale Verträge und eine bessere Bezahlung angeboten haben, gibt es keine Rechtfertigung für weitere Störungen und daher fordern wir unsere deutschen Piloten auf, an diesem Mittwoch zu arbeiten", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme von Ryanair.

"Bei dem von Ryanair angeschlagenen Ton ist es kein Wunder, dass inzwischen sieben weitere Gewerkschaften, die Kabinenbesatzungen aus fünf Ländern vertreten, im September mit weiteren Streiks drohen", so Marius Stonkus, CEO des Flugentschädigungs-Spezialisten Skycop.

Eine zentrale Frage ist natürlich, ob Passagiere eine Entschädigung erhalten, wenn ihr Flug im Rahmen dieses Streiks gecancelt wird. In der Regel gilt gemäß der EU-Verordnung 261/2004, dass ein Flug, der später als 14 Tage vor dem Abreisedatum annulliert wurde, entschädigt werden muss. Fluggesellschaften machen hier jedoch gerne geltend, dass sie gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung nicht zahlen müssen, wenn die Störung aufgrund außergewöhnlicher Umstände erfolgt, die auch bei Ergreifen aller erdenklichen Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Dazu gehören unter anderem auch Streiks.

Die Rechtsexperten von Skycop weisen darauf hin, dass der europäische Gerichtshof im April im Fall TUIfly sogar "wilde Streiks" der Mitarbeiter von Fluggesellschaften - im Gegensatz zu etwa Fluglotsen - für nicht "außerhalb der Kontrolle einer Fluggesellschaft" erklärte.

"Bei Ryanair scheint die Situation noch einfacher zu sein: Erstens handelt es sich hier nicht um spontane Streiks sondern um angekündigte Aktionen, zweitens dreht sich der Streit um die Bezahlung, was einer der häufigsten Fälle von Streitigkeiten mit Gewerkschaftsvertretern ist. Die Staatliche Agentur für Flugsicherheit in Spanien, die britische Zivilluftfahrtbehörde und andere Institutionen sind sich einig in der Bewertung, dass solche Streiks nicht als außergewöhnlich zu betrachten sind. Wenn Sie also ein Ryanair-Fluggast sind, der aufgrund von Flugverspätungen oder Ausfällen im Zusammenhang mit Streiks der Mitarbeiter der Airline gestrandet ist, sollten Sie auf jeden Fall eine Anfrage auf Entschädigung bei Skycop einreichen", so Skycop CEO Stonkus.
Das Unternehmen Skycop steht für Flugpassagiere und ihr Recht auf Entschädigungszahlungen bei Flugausfällen nach EU-Recht ein.

Skycop berechnet nur bei erfolgreicher Entschädigungszahlung eine Provision. Skycop bearbeitet momentan europäische Entschädigungsansprüche in Höhe von drei Millionen Euro. Über die globale Onlineplattform www.skycop.com können Entschädigungsansprüche für ausgefallene, verspätete oder überbuchte Flüge unkompliziert von Passagieren auf der ganzen Welt angemeldet werden.

Skycop und sein Team aus Experten mit über 10 Jahren Erfahrung in den Branchen Luftfahrt, Recht und Kreditmanagement hat sich zum Ziel gesetzt, für Gerechtigkeit zwischen Airline und Fluggast zu sorgen und denjenigen zu helfen, die dabei ihrer persönlichen Rechte beraubt wurden.

Fordern Sie jetzt, was Ihnen zusteht: www.skycop.com
SKYCOP
Marius Stonkus
Smolensko g. 10A
01118 Vilnius
0

https://www.skycop.com

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