U.S. CET Corporation informiert - Corporation vs Limited nach Brexit
Datum: Samstag, dem 30. Juli 2016
Thema: Großbritannien Infos


Sie beschäftigen sich mit dem Gedanken in Kürze eine ausländische Firma zu gründen, wissen aber noch nicht, welche Gesellschaftsform für Ihre Zwecke die geeignete ist? Nun dann hoffe ich, Ihnen mit dieser kurzen Gegenüberstellung der wohl bekanntesten internationalen Gesellschaftsformen, der englischen Limited (Ltd.) und der amerikanischen Corporation (Inc.,Corp. Company) eine kleine Hilfestellung geben zu können.

A) Bei der Gründung einer englischen Limited(Ltd.) hat die Gründungsfirma bzw. der Gründer die Gründungsunterlagen beim englischen Handelsregister (The Companies Register) einzureichen. Das englische Handelsregister enthält das Gesellschafterregister, das Direktorenregister, das Register der Company Secretaries und das Hypothekenregister. Dort muss das Protokoll der Vorstandssitzungen, die Finanzausweise sowie Kopien der Dienstverträge der Direktoren eingereicht und regelmäßig auf den neuesten Stand gehalten und bei Veränderungen ergänzt werden. Mit der Eintragung ins englische Handelsregister ist die Ltd. als juristische Person gegründet und handlungsfähig.

Anmerkung: Aufgrund des Brexit raten wir aktuell von der Gründung einer englischen Limited ab, da es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, welche Auswirkung der Brexit für Unternehmensgründer /Start-Up Unternehmen aus der EU hat.

B) Der Gründungsvorgang bei einer US Corporation ist sehr einfach gehalten. Der Incorporator (Gründer) reicht die Gründungsunterlagen (Articles of Corporation) beim Secretary of State ein und entrichtet hierfür die Gebühren. Mit der Eintragung ins Handelsregister des jeweiligen U.S. Bundesstaates ist die Corporation (Inc.) als juristische Person gegründet und handlungsfähig.

Weiter informieren
Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengruendung USA sowie den Aufbau einer Geschaeftsrepraesentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.

Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepraesentanz in den USA ermoeglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu muessen.

Bildrechte: MYUSCORP
U.S. CET Corporation
Leonhard Becker
PO Box 8865
34112 Naples, Florida
info@uscet.com
+1(800) 881-5739
http://uscet.com

(Weitere interessante USA News & USA Infos gibt es hier.)

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Sie beschäftigen sich mit dem Gedanken in Kürze eine ausländische Firma zu gründen, wissen aber noch nicht, welche Gesellschaftsform für Ihre Zwecke die geeignete ist? Nun dann hoffe ich, Ihnen mit dieser kurzen Gegenüberstellung der wohl bekanntesten internationalen Gesellschaftsformen, der englischen Limited (Ltd.) und der amerikanischen Corporation (Inc.,Corp. Company) eine kleine Hilfestellung geben zu können.

A) Bei der Gründung einer englischen Limited(Ltd.) hat die Gründungsfirma bzw. der Gründer die Gründungsunterlagen beim englischen Handelsregister (The Companies Register) einzureichen. Das englische Handelsregister enthält das Gesellschafterregister, das Direktorenregister, das Register der Company Secretaries und das Hypothekenregister. Dort muss das Protokoll der Vorstandssitzungen, die Finanzausweise sowie Kopien der Dienstverträge der Direktoren eingereicht und regelmäßig auf den neuesten Stand gehalten und bei Veränderungen ergänzt werden. Mit der Eintragung ins englische Handelsregister ist die Ltd. als juristische Person gegründet und handlungsfähig.

Anmerkung: Aufgrund des Brexit raten wir aktuell von der Gründung einer englischen Limited ab, da es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, welche Auswirkung der Brexit für Unternehmensgründer /Start-Up Unternehmen aus der EU hat.

B) Der Gründungsvorgang bei einer US Corporation ist sehr einfach gehalten. Der Incorporator (Gründer) reicht die Gründungsunterlagen (Articles of Corporation) beim Secretary of State ein und entrichtet hierfür die Gebühren. Mit der Eintragung ins Handelsregister des jeweiligen U.S. Bundesstaates ist die Corporation (Inc.) als juristische Person gegründet und handlungsfähig.

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